Rechtsprechung
LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 1025/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG
Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Befristung zur Vertretung bei niedrigerer Eingruppierung des Vertretenen
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3
Unwirksame Befristung zur Vertretung bei niedrigerer Eingruppierung des Vertretenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 21.05.2008 - 10 Ca 240/08
- LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 1025/08
- BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05
Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 1025/08
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss für den Befristungsgrund der Vertretung eine Kausalität zwischen dem Ausfall des vertretenen Arbeitnehmers und dem Einsatz des befristet zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmers bestehen (BAG, Urt. v. 15.02.2006 - 7 AZR 232/05, NZA 2006, S. 781 ff.).Das Bundesarbeitsgericht verlangt insoweit, dass der befristet beschäftigte Arbeitnehmer Aufgaben wahrnimmt, die der Arbeitgeber einem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer bei dessen unveränderter Weiterarbeit oder nach seiner Rückkehr tatsächlich und rechtlich übertragen könnte (BAG, Urt. v. 15.02.2006 - 7 AZR 232/05, NZA 2006, S. 781, dort Leitsatz 3 u. Rz. 17).
In der Entscheidung vom 15.02.2006 (7 AZR 232/05 NZA 2006, S. 781, dort Rz. 22 f.) hat es das Bundesarbeitsgericht für unschädlich gehalten, wenn der vertretenen Arbeitnehmerin einzelne geringerwertige Arbeitsvorgänge zugewiesen worden wären, solange die Zuweisung nicht den überwiegenden Teil der Tätigkeiten und damit die tarifliche Eingruppierung in Frage gestellt hätten.
- BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 255/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Annex
Auszug aus LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 1025/08
Der für eine Vertretung notwendige Kausalzusammenhang besteht dann, wenn der Vertreter Aufgaben wahrnimmt, die bei Rückkehr dem Vertretenen kraft Direktionsrecht übertragen werden könnten (im Anschluss an BAG, Urteil vom 18.4.2007 - 7 AZR 255/06).Der für diesen Sachgrund der Vertretung notwendige Kausalzusammenhang besteht, wenn der Vertreter mit Aufgaben betraut wird, die von dem Vertretenen ausgeübt werden könnten (BAG, Urt. v. 18.04.2007 - 7 AZR 255/06, AP-Nr. 2 zu § 14 TzBfG Vertretung).
So hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 18.04.2007 (7 AZR 255/06, AP-Nr. 2 zu § 14 TzBfG Vertretung, dort Rz. 25) den ursächlichem Zusammenhang zwischen dem zeitweiligen Ausfall und der befristeten Einstellung daraus geschlossen, dass die dortige Klägerin als Kanzleikraft in Verwaltungssachen mit Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VII BAT beschäftigt war und die von ihr vertretene Justizangestellte ebenfalls als Kanzleikraft in Verwaltungssachen mit der Vergütungsgruppe VII BAT beschäftigt war.
- ArbG Köln, 21.05.2008 - 10 Ca 240/08
Voraussetzungen für die Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 1025/08
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.05.2008 - 10 Ca 240/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.05.2008 - 10 Ca 240/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats
Auszug aus LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 1025/08
Die Zuweisung von Tätigkeiten einer anderen tariflichen Wertigkeit bedarf einer Vertragsänderung (BAG, Urt. v. 30.08.1995 - 1 AZR 47/05, NZA 1996, S. 440).
- BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09
Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. Januar 2009 - 5 Sa 1025/08 - wird zurückgewiesen.